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AW: Aktive oder passive Mitgliedschafft?
bist du bei dem Versicherungsschutz wirklich sicher ?
Meines Wissens wird im Vereinsrecht nicht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern unterschieden (gibt nur "Mitglieder"). Eine genauere Bestimmung von 'passiven' Mitgliedern (oder anderen Sonderarten) kann also eigentlich nur über die Satzung erfolgen und ist demzufolge für jeden Verein individuell.
Die hier genannten Definitionen können insofern nur aussagen was allgemein oft (oder speziell in ihrem Verein) unter einem passiven Mitglied verstanden wird.
Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das irgendwelche Auswirkungen auf den LSB haben sollte, wenn das BGB selbst schon nicht unterscheidet. Bin mir hier aber nicht so sicher...
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