Einzelnen Beitrag anzeigen
  #35  
Alt 24.06.2003, 16:32
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 02.10.2001
Beiträge: 2.284
Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Die einzigen ARGUMENTE, die vorgebracht worden sind, sprechen eindeutig dagegen; das andere, was gesagt wurde, gehört wohl eher in den Bereich "Wunschtraum"
Nee, weil das ist Deine Interpretation eines zugegeben nicht 100%ig eindeutigen Regelwerkes. Nach meiner - und offensichtlich auch der des HTTV bzw. seiner Kreise - Auslegung, sind es Pflichtveranstaltungen im Sinne der Strafordnung.
Mit Wunschtraum hat das nichts zu tun.
Mit Zitat antworten