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Die einzigen ARGUMENTE, die vorgebracht worden sind, sprechen eindeutig dagegen; das andere, was gesagt wurde, gehört wohl eher in den Bereich "Wunschtraum"
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Nee, weil das ist Deine Interpretation eines zugegeben nicht 100%ig eindeutigen Regelwerkes. Nach meiner - und offensichtlich auch der des HTTV bzw. seiner Kreise - Auslegung, sind es Pflichtveranstaltungen im Sinne der Strafordnung.
Mit Wunschtraum hat das nichts zu tun.