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AW: Termine Vereinsmeldung?
In WO Anschnitt E ist folgendes geregelt
3.1 c) a Geburtsdatum nicht später als drei Jahre nach dem gültigen Stichtag.
3.1 c) b Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt.
Es wird also immer noch ein Attest verlangt.
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