Zitat:
Original geschrieben von Dennis OX
WENN nachträgliches "glatt machen" von Beläge (vorallem Lange Noppen) eine Nachbehandlung ist, dann ist "klebrig machen" von Belägen nach meiner Logik AUCH eine Nachbehandlung.
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Jo, es scheint aber erlaubt zu sein denn sonst dürfte man auch kein Spinmax verwenden.
Und wenn man Spinmax verwenden darf, dann darf man auch pures Methylcyclohexan verwenden, was bloß aus einem anderen Behälter genommen wird.