Zitat:
Original geschrieben von Sascha Eichmann
Dann lasse ich den Kleber halt auf den Belag einwirken, bevor ich ihn mit der Klebefolie aufklebe. So einfach geht das wohl nicht.
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Keine Ahnung, ob und wenn ja was für eine Wirkung dies hätte, wäre noch interessant...
Es wäre wohl dann ziemlich mühsam, den Belag nach dem kleben wieder von der Folie wegzunehmen ohne Schaden. Also wäre dies nur beim ersten Mal interessant. Ich glaub daher nicht, dass sich dies durchsetzen würde. Falls ich mich irre, müsste die Regel halt dahin geändert werden, dass auf den Belägen bereits beim Verkauf die Folie unabbringbar aufgebracht sein muss. Man braucht dann blos noch die Schutzfolie auf der Seite, die auf das Holz kommt abzuziehen und den Belag aufs Holz zu drücken. So ähnlich wie bei diesen Fussballbildchen, welche man ins Album klebt.
Also ich bleibe dabei: Es gibt eine einfache und leicht kontrollierbare Lösung ein Frischklebeverbot durchzusetzen.