Zitat:
Zitat von Power-Seven
Nichts von alledem schützt dich davor, dass bei einem Turnier die Turnierleitung sagt "bei gleichem Spiel/Punktverhältnis zählt die größere Zahl der gewonnenen Spiele/Punkte."
Oder als ganz krasse Verdeutlichung, in der Ausschreibung steht "Bei gleicher Anzahl der gewonnenen Spiele entscheidet direkt das Los" - wird wohl nicht passieren, aber ändern kannst du es dann auch nicht.
Es gibt also bei inoffiziellen Veranstaltungen kein generelles richtig oder falsch.
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Hier wird dann doch einiges durcheinandergemischt:
1. Jedes einem Landesverband angemeldete bzw. von diesem genehmigte Turnier (egal, ob Einzel- oder Mannschaftsturnier) unterliegt selbstverständlich der Wettspielordnung dieses Landesverbandes. Weder die Turnierleitung noch ein etwaiger Oberschiedsrichter können daran irgendetwas ändern. Sollten sie sich über diese Wettspielordnung hinwegsetzen, hat jeder der Beteiligten die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und vors Sportgericht zu gehen - und sei es nur aus dem einen Grund, um eine Wiederholungsgefahr (beim nächsten Turnier) auszuschließen.
Ob jetzt ein 6 : 4 oder ein 7 : 5 "besser" ist, wird - so wie ich den Laden kenne - in den einzelnen Wettspielordnungen der jeweiligen Landesverbände durchaus verschieden geregelt sein. Aber für jedes Turnier gibt es nur
eine einschlägige Wettspielordnung. Und wenn eine Turnierleitung bzw. zumindest ein eingesetzter Oberschiedsrichter diese nicht parat haben, dann ist das einfach nur ein Armutszeugnis. Sollte sich der Fall tatsächlich so zugetragen haben, wie oben geschildert, ist das wahrlich kein Ruhmesblatt für die Schiedsrichter-Zunft.
2. Was mit "inoffiziellen" Turnieren gemeint ist, wird nicht so ganz klar. Vermutlich handelt es sich um nicht beim Landesverband angemeldete bzw. von diesem genehmigte Turniere. Für die gelten natürlich überhaupt keine verbandsseitig erlassenen Regularien, statt dessen eher die blanke Willkür des Ausrichters. Auch die Sportgerichte haben natürlich darauf keinen Einfluss. Allerdings dürfte sich ein Veranstalter eines solchen "wilden Turniers" bzw. ein als Oberschiedsrichter Mitwirkender in den meisten Landesverbänden zumindest eines Verstoßes gegen die Landesverbands-Satzung oder anderer Regelungen schuldig machen. Kein Landesverband sollte es offiziell tolerieren, dass unter seinem Deckmantel regelwidrige Veranstaltungen abgehalten werden.