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Zurückziehen vs. Streichen
Folgendes wird gerade bei uns im Verein diskutiert:
Die WO unterscheidet:
1. Zurückziehen: Die Mannschaft spielt eine Klasse tiefer und darf in der kommenden Saison nicht aufsteigen.
2. Streichen: Die Mannschaft wird komplett aus dem Spielbetrieb gezogen, was keine Auswirkung auf eine andere Mannschaft hat.
Die Handhabe in unserer Region sieht so aus:
Streichen kann man nur die letzte Mannschaft eines Vereins.
Diese Handhabe wird in meinen Augen von der WO nicht gedeckt. Die WO erlaubt ausdrücklich das Streichen. Sie sagt aber nirgendwo, dass sich das nur auf die letzte Mannschaft eines Vereins bezieht.
Wie seht Ihr das?
Hat vielleicht schon mal jemand den Fall erlebt, dass eine höhere als die letzte Mannschaft gestrichen wurde?
PS: Unser konkreter Fall:
In unserem Verein würde es momentan Sinn machen die 3. (von 9) Mannschaften zu streichen. Weil von 1. bis 3. Mannschaft ca 6 Leute aufhören oder nur noch Ersatz spielen wollen.
Wenn wir die 3. Mannschaft nicht aus dem Spielbetrieb streichen dürfen, sondern nur zurückziehen, müsste sie ja von unten mit Spielern aufgefüllt werden. Dass würde sich praktisch durch alle tieferen Mannschaften ziehen. Also spielen in der kommenden Saison die Meisten Spieler in einer Klasse, die zu hoch für sie ist. Oder die Mannschaften werden alle zurückgezogen - und wir spielen dann quasi alle außer Konkurrenz mit (was die Meisterschaft angeht).
Sehr unbefriedigend das Ganze!
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VH: Donic Desto F3 Big Slam 2.0; RH: Milky Way Apollo Soft ft 1,9; Holz: Yinhe N-11 (ALL+)
Geändert von Aufschnitt (26.05.2010 um 09:08 Uhr)
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