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Alt 28.05.2010, 09:36
Marco H aus T in B Marco H aus T in B ist offline
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AW: Verbandstag 2010

Zitat:
Zitat von ottilein Beitrag anzeigen
In der Satzung steht: Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem Verbandstag zu veröffentlichen.
Unter veröffentlichen verstehe ich etwas Anderes, als jedem Verein nur ein Antragsheft zu übergeben.
Was du darunter verstehst ist irrelevant. "Veröffentlichen" bedeutet, dass man es den Mitgliedern mitteilt. Mitglieder sind nun einmal die Vereine. Also wird jedem Verein ein Heftchen geschickt. Manche Vereine haben zwei, weil sie einen Verbandsfunktionär haben, der aufgrund seines Amtes ein eigenes Heft bekommt. Rechtlich ist das also kein Problem. Für die Geschäftsstelle bedeutet dieses Antragsheft ins Netz zu stellen Arbeit. Sie müssten die ganzen Anträge, die ja postalisch oder per Fax eintreffen, einscannen und ein PDF draus machen. Wie gut das funktioniert, hat man ja schon bei den Verbandsnachrichten gesehen. Also wenn niemand die GS zwingt das zu tun, wird sie es sicherlich nciht von alleine tun.
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