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Alt 06.06.2010, 11:55
Marcus Nikolei Marcus Nikolei ist offline
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AW: JES/ EJ Einsätze - Neue Regelung

Es ist für diese Jahrgänge möglich, wenn die Voraussetzungen unter 3.1 erfüllt sind.

3.1 Für die uneingeschränkte Teilnahme von Schülern/Jugendlichen an offiziellen Veranstaltungen (gemäß WO A 11) in der Herren- und Damenklasse müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten;
b) Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb durch die
zuständige Instanz des Mitgliedsverbands;
c) Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen.
3.1 c) a Geburtsdatum nicht später als drei Jahre nach dem gültigen Stichtag.
3.1 c) b Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (das Attest darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein). Empfohlen wird die Untersuchung durch Sportarzt oder Staatliches Gesundheitsamt.
3.1 c) c Verantwortlichkeitserklärung eines erwachsenen Vereinsmitglieds.
3.1 c) d Bei Jugendlichen gemäß 3.1 c) a stellt der Verein über das Online-Verwaltungsprogramm die Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb aus. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen gemäß 3.1 a) sowie 3.1. c) b und c erfüllt sind. Auf Verlangen hat der Verein die entsprechenden Unterlagen der Geschäftsstelle vorzulegen.
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