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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv
Zitat:
Zitat von macbean
Als zu schnell gewiss, aber als wieviel zu schnell?
Und vor Gericht wäre diese Aussage völlig unwichtig, denn kein messbarer Beweis.
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Da liegst Du aber völlig daneben. Sollte es Gericht mehrere Aussagen geben, dass Du vor einem Unfall viel zu schnell warst, zB geschätzte 80 statt 50, dann wirst Du Dich aber umschaun, ob so etwas verwertbar ist oder nicht!
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Reicher Mann und armer Mann,
standen da und sah’n sich an.
Und der Arme sagte bleich:
Wär’ ich nicht arm, wärst du nicht reich.
Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:14 Uhr)
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