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Alt 15.06.2010, 11:10
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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von macbean Beitrag anzeigen
Falsch, denn ein falscher Aufschlag kann geahndet werden.
Falsche Beläge, kleben oder ähnliche Dinge sind nunmal kaum zu testen.
Man kann einen Schläger als SR, der sich auskennt, auch per Tatsachenentscheidung verbieten. Dazu zählt ein Belag, der sich durch Abspielen so stark abgenutzt hat, dass er sich vom zugelassenen Zustand stark unterscheidet. Wenn z.B. der SR fragt, warum sich der NA-Badman so stark vom Petar-Badman unterscheidet und als Antwort "Ist schon so abgespielt!" bekommt, kann er NA mit dem Ersatzschläger antreten lassen, wenn er den Unterschied vom Originalzustand zu groß empfindet, . Das gilt auch für alte Sriver usw. :

Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Daraus ergibt sich für mich im Umkehrschluss, dass größere Abweichungen eben nicht zugelassen werden können.

Das ist im diskutierten Fall also auch ohne Messgerät oder Nachweis einer Nachbehandlung ohne Probleme möglich, das wird jedoch nicht oft ausgeschöpft.

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:31 Uhr)
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