Einzelnen Beitrag anzeigen
  #77  
Alt 15.06.2010, 11:20
Petar Petar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.188
Petar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Zitat:
Zitat von macbean Beitrag anzeigen
Und was willst du machen, ihm den Schläger klauen oder ihn nicht zulassen?
Du kannst kein Urteil abgeben, nur aufgrund dessen dass du einen Noppenbelag anguckst oder drüberstreichst.
Es muss eine Messung erfolgen, die vor Ort dann dementsprechend eine Disqualifikation bzw. einen Schlägerwechsel zur Folge hätte.

Das stimmt natürlich nicht. Ein Schiedsrichter muss nicht nachmessen ob ein Belag 6 oder 16 mm drüber steht. Der Belag wird zu recht geschnitten, oder der Schläger bleibt nicht regelkonform. Und das ganze OHNE Messung!

Oder willst du etwa auch das dir ein Polizist ohne Messung/Nachweis einfach die Pappe wegnimmt nur weil er der Meinung ist, dass du deutlich zu schnell warst.

Wenn der Polizist der Meinung ist, dass du ganz klar betrunken bist, wird er dich auch ohne Promile-Messung nicht weiter fahren lassen.

Ein Moron (IQ zw. 50-70, mentales Alter 8-12 J.) wird mit geschlossenen Augen beim "Streichtest" und ohne TT-Erfahrung ganz klar den Unterschied zwischen glatten und griffigen Badman erkennen können.
Denn wenn es passiert - dann ist der Belag nicht regelkonform, da die Oberfläche verändert ist.
Genauso wird es kaum möglich sein, nach dem gleichen Test-Verfahren, den Unterschied zwischen glatten (nachbehandelten) LN und einen verbotenen GLN festzustellen.
Das wiederrum genügt jeden durchschnitts intelligenten Menschen (IQ 90-110) um einen Urteil zu fällen.

Was ist eigentlich dein Problem in der Geschichte?

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:31 Uhr)
Mit Zitat antworten