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Alt 15.06.2010, 12:35
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AW: Glattnoppe ? - Stellungnahme Bettv

Kannst Du bitte mal in knappen Worten schildern, warum so eine Tatsachenentscheidung überhaupt anfechtbar ist und einen anderen rechtlichen Charakter hat, als andere Tatsachenentscheidungen, wie z.B. ein möglicherweise falsch abgezählter Aufschlag oder ein fälschlich "Aus" gegebener Ball.
Kann man da auch auf Schadenersatz klagen? Warum kann sich der Verband nicht hinter den SR stellen?
Was ist dagegen einzuwenden, einfach mit dem Ersatzschläger anzutreten, obwohl der Schiedsrichter möglicherweise unrecht hat, wie das bei Tatsachenentscheidungen nunmal der Fall sein kann?

Geändert von nevada (16.06.2010 um 09:34 Uhr)
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