Zitat:
Zitat von noppennorbert
@Eiszaepfle:
Sehr schön, Du nimmst mich mit meiner vermeintlichen Glattnoppe aus dem Wettbewerb und ich mache dafür Schadensersatz geltend. Wie schließlich hätte ich denn selbst kontrollieren können, ob meine Noppe zu "abgespielt" ist?
Ich stimme ja mit Dir überein, dass eine (deutlich) behandelte Noppe auf das Leichteste erkennbar ist, gar kein Problem.
Allerdings möchte ich gerne sehen, dass ein solches Prozedere im Rahmen der Sport- wie auch Zivilgerichtsbarkeit bindend entschieden wird.
Die Diskussion um diese Fragestellung ist keinesfalls akademisch sondern vielmehr zentral!
Da kann der WTTV munter voranpreschen, in Sachen E.C. hat er meines Wissens nach nassforscher Intervention am Ende ja auch Abstriche bei der eingeschlagenen Linie machen müssen.
Es wäre also nett wenn es so einfach wäre wie Du es schilderst, ist es aber nicht.
Gruß Tom
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Ich stimme auch mit dir überein, aber für mich ist eine solche Situation bei einem Turnir einfach. Ich habe mich als SR einfach an die Vorgaben zu halten die mir gemacht werden. Wenn diese so lauten wie oben beschrieben, dann ist dies leider so.
Ich müsste mir auch keine Sorgen um Konsequenzen machen.
Es gibt noch andere ähnlich geartete OSR-Entscheidungen. Wo ist zum Beispiel geregelt was noch leuchtend rot ist und was nicht? Welche schwarze Seite spiegelt und welche ist matt?
Ich für meinen Teil würde dich auch spielen lassen, wenn du dir ein Fähnchen (zB in Zuge der laufenden WM oder auch einfach so) in deine Schlägerkante stecken würdest (bei Balsahölzeren sollte das kein Problem sein). Viele andere Kollegen evtl. nicht... .
Andere ungewollte Manipulationen am Material können zB auch jedem passieren und dennoch dürfte er mit diesem dann nicht antreten. Zum Beispiel übersteigt eine Belagseite auf Grund von zu hoher Umgebungstemperatur die 4mm Grenze.... .