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AW: Verbandstag 2010
Einige Paragrafen der als Antrag eingereichten Ordnung, die die uneingeschränkte Spielberechtigung von Schülern und Jugendlichen regeln soll, halte ich für fragwürdig und kontraproduktiv.
Beschlusslage seit dem außerordentlichen DTTB-Bundestages vom April ist es, dass ab Juli 2010 Schüler und Jugendliche auf Antrag ihres Vereins eine uneingeschränkte Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb erhalten.
Die nun dem Verbandstag zur Beschlussfassung vorgelegte entsprechende Ordnung zur Umsetzung des DTTB-Bundestagsbeschlusses stellt das Prinzip der Gleichstellung von Erwachsenen und allen Unter18Jährigen ganz erheblich auf den Kopf: Da ist zu lesen vom vorbehaltlichen Entzug der Spielberechtigung, falls keine Spiele gewonnen werden oder nicht mehr als 5mal bei den Punktspielen pro Halbserie mitgemacht wird!
Jetzt mal im Ernst: Wie sähe das denn aus, wenn sowas für die in einer Mannschaft gemeldeten Erwachsenen gelten würde? Oder andersherum gefragt: Wo ist denn da die Gleichberechtigung?
Also: In der Ordnung muss es darum gehen, eine UNEINGESCHRÄNKTE Teilnahme von Schülern und Jugendlichen am Erwachsenenspielbetrieb zu regeln, und zwar im Sinne der Beschlussfassung des DTTB-Bundestages! Alles Weitere bzgl. Einsätze und Bilanzen regelt die Spielordnung und ihre Durchführungsbestimmungen. Und die gelten für ALLE Gemeldeten gleich! Alleine schon deswegen hätte die Ordnung in dieser Fassung so nicht erstellt werden dürfen!
Wozu diese eingereichte Ordnung in Teilen passen würde, das wäre eine dem DTTB-Beschluss entsprechende in den Landesverbänden zu regelnde Ordnung bezüglich des Status von Schülern/Jugendlichen als ERSATZSPIELER. Nur in diesem Kontext können beantragte Teilnahmen von Unter18Jährigen überhaupt eingeschränkt werden. Eine solche Ordnung liegt aber dem Verbandstag zur Abstimmung nicht vor!
Ich möchte abschließend die Hoffnung aussprechen, dass die Antragsteller da vielleicht etwas verwechselt haben und werde mich diesbzgl. morgen beim Verbandstag zu Wort melden.
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