In der JO steht folgendes:
3.1.5.12
Um den Vereinen die Teilnahme an der Hessenliga attraktiv zu machen
– erhalten die Vereine des Hessischen Mannschaftsmeisters und des Zweitplatzierten der weiblichen
bzw. männlichen Jugend für die folgende Saison einen
zusätzlichen Startplatz in der
jeweiligen Damen-Bezirksoberliga bzw. Herren-Bezirksliga;
– erhält der jeweilige Hessenmeister statt dem vorgenannten Startrecht das Startrecht in der
Damen-Verbandsliga bzw. Herren-Bezirksoberliga, sofern er bei den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften
(DMM) unter die besten drei Mannschaften kommt.
Ist das jetzt eindeutig oder läßt das wieder Interpretationsspielraum