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AW: AO-Verbandstag des SWTTV - Posse oder Gerechte Entwicklung?
Ich zitier mal die Wettspielordnung:
4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht
möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender
Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen
zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezem ber (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen
werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.
Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des
Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Journals.
Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für die vier höchsten Spielklassen. Weitere Anträge zum gleichen
Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt.
4.3 Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so kann eine Spielberechtigung für die
bisher für diesen Verein spielberechtigten Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt
werden (für den Einsatz in den vier höchsten Spielklassen unter Beachtung von B 3.2). Die Auflösung
einer Tischtennisabteilung bzw. der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich
bestätigt werden.
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