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AW: Werden Relegationsspiele im Bezirk Ulm stattfinden?
Zitat:
Top Aktuell – TTVWH
Schiedsgericht: Relegation nicht zulässig
Der Bezirk Stuttgart setzte vor Beginn der Saison
2009/10 Relegationsspiele für die Entscheidung
um den Aufstieg in die Bezirksklasse Herren
an. Teilnehmer dieser Runde sollten der Tabellenachte
der Bezirksklasse sowie die beiden
Zweiten der Kreisligen, Gruppe 1 und 2, sein.
Gegen die Ausspielung der Relegation hat der
SV Sillenbuch vor dem Relegations-Wettkampf
Protest eingelegt. Der Ressortleiter Mannschaftssport
(Bezirk Stuttgart) lehnte ab. Anschließend
legte Sillenbuch Einspruch beim
TTVWH-Schiedsgericht ein.
Das Gericht hob die Entscheidung des Ressortleiters
Mannschaftssport auf. Es begründet sein Urteil damit,
dass Ziffer 2.1.3 der Bezirksordnung des Bezirks
Stuttgart hinsichtlich der Durchführung von Relegationsspielen
unzulässig ist. Die Zulässigkeit ist aufgrund
der Wettspielordnung D 18.3.4 nicht gegeben. Relegationsspiele
sind dort nicht vorgesehen, lediglich die
beiden Meister der Kreisligen können demnach aufsteigen.
Auch eine sog. Öffnungsklausel, wonach die Bezirke
Relegationsspiele jeweils ausdrücklich regeln dürke
Relegationsspiele jeweils ausdrücklich regeln dürfen,
besteht nicht. Deshalb verstoße die Durchführung von
Relegationsspielen gegen höherrangiges Recht und ist
somit unzulässig.
Auswirkungen des Urteils: Der SV Sillenbuch verbleibt
in der Bezirksklasse Herren, der Sieger der Relegationsrunde,
DJK Sportbund Stuttgart V, verbleibt ebenso in
der Kreisliga die SKG Gablenberg II.
Zur Klarstellung weist das Gericht darauf hin, dass
streitgegenständlich nur der Einspruch des SV Sillenbuch
mit der entsprechenden Regelung der Bezirksordnung
Stuttgart ist und demzufolge die Relegationsspiele
in den anderen Bezirken nicht berührt werden. Eine
Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung der Unzulässigkeit
von Relegationsspielen dürfte bei denjenigen
Mannschaften vorliegen, die ohne Vorbehalt daran teilgenommen
haben. Die entsprechenden Bezirke werden
jedoch für die Zukunft aufdrücklich darauf hingewiesen,
dass nach gegenwärtigem Recht Relegationsspiele unzulässig
sind.
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Quelle: TTVWH Newsletter 26-2010
Wer ist mit entsprechenden Bezirke genau gemeint?
Geändert von MagicMa (01.07.2010 um 22:45 Uhr)
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