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in Hessen gilt der Wechselverzicht nur für zwei Jahre und müsste dann erneuert werden. So selten ist der Vorgang gar nicht, wenn ein Verein Planungssicherheit braucht. Wir haben das gelegentlich auch schon gemacht. Es bringt nicht nur Sicherheit für den Verein, sondern unterbindet auch Abwerbungsversuche in letzter Minute, die wohl auch schon viele Vereine erdulden mussten.
Wenn ein von uns besonders geförderter Spieler (viele Leistungs-Trainerstunden, Fahrdienst, Materialunterstützung und und und ) damit kokettiert, dass er von anderen Vereinen umworben wird, lassen wir ihn so einen Vertrag unterschreiben, für 1 Jahr. Mag er das nicht, schmeissen wir ihn natürlich nicht raus, aber wir wissen, dass wir im nächsten Jahr wohl nicht mit ihm rechnen können und verteilen unsere Ressourcen auf die Spieler, die gerne bei uns spielen.
Wenn sich eine neue Situation ergibt und der Spieler sich sportlich deutlich verbessern kann, kann man auf den Verzicht ja auch verzichten.
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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