Zitat:
Original geschrieben von klugscheisser
in Hessen gilt der Wechselverzicht nur für zwei Jahre und müsste dann erneuert werden. So selten ist der Vorgang gar nicht, wenn ein Verein Planungssicherheit braucht. Wir haben das gelegentlich auch schon gemacht. Es bringt nicht nur Sicherheit für den Verein, sondern unterbindet auch Abwerbungsversuche in letzter Minute, die wohl auch schon viele Vereine erdulden mussten.
Wenn ein von uns besonders geförderter Spieler (viele Leistungs-Trainerstunden, Fahrdienst, Materialunterstützung und und und ) damit kokettiert, dass er von anderen Vereinen umworben wird, lassen wir ihn so einen Vertrag unterschreiben, für 1 Jahr. Mag er das nicht, schmeissen wir ihn natürlich nicht raus, aber wir wissen, dass wir im nächsten Jahr wohl nicht mit ihm rechnen können und verteilen unsere Ressourcen auf die Spieler, die gerne bei uns spielen.
Wenn sich eine neue Situation ergibt und der Spieler sich sportlich deutlich verbessern kann, kann man auf den Verzicht ja auch verzichten.
|
Was Abwerbungsversuche angeht hast du aus meiner Sicht recht, nur man sieht ja das ihr falls ein Spieler diesen Verzicht nicht unterschreibt sofort seine Förderung innerhalb eures Vereines abgebrochen wird.
Was dann in diesem Spieler während einer Saison vorgeht dürfte jedem klar sein und seine besten Leistungen wird auch er nicht mehr abrufen.
Man kann auf einen Verzicht verzichten, man kann !
Welcher Verein tut dies gerne wenn er einen Spieler abgeben soll?
Kaum ein Verein sodaß auch hier der Spieler der angears.... ist.
Ich würde so ein Zeugs niemals unterschreiben, selbst dann nicht wenn ich dafür 2 Beläge pro Jahr extra bekäme !