Zitat:
Zitat von Brett13
Für mich ist eine Ausnahmegenehmigung eine Anordnung bzw Ergänzung zur WO. Sollte also auch über den Sportausschuss des WTTV laufen müssen.
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Glaub ich nicht. Dort steht, dass Bezirke und Kreise solche (befristeten) Ausnahmegenehmigungen selbst ausstellen dürfen. Keinerlei Einschränkungen ...
Zitat:
Zitat von Brett13
Beim Ausstellen der Genehmigung geht es eher mehr darum wer die dafür fälligen Gebühren kassiert. Entweder Verband, Bezirk oder Kreis.
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Es hat mancherorts immer schon Ausnahmegenehmigungen gegeben, auch auf Verbandsebene - nicht 100%ig legal, okay. Kassiert hat dafür niemand. Warum sollte man es heute tun?