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AW: Neue WO steht auf der WTTV-Seite bereit
Tests: ja das ist aber genau der springende Punkt: Entweder ich darf nur mit zugelassenen geräten Testen oder ich lasse dem OSR freie Hand nach seinem Ermessen auch ohne Gerät etwas zu entscheiden.
Beispiel Enez. Ok wenn es nicht mehr zugelassen ist aber ein OSR bringt trotzdem eins mit. legt den Schläger rein und der test ist positiv sagt er hinterher. Ja dann entscheide ich mal nach eminem Ermessen das der Belag mit VOC getunt wurde....Dann sagt der Spieler : das Gerät ist garnicht mehr zugelassen. Sagt der OSR. Ja vergiss das Gerät ich entscheide das ohne Gerät...????
Zu den glatten Noppen: Was passiert wenn jemand einen Noppenbelag sehr lange spielt und die Noppen dadurch glatt werden???? Dann wurde er ja nicht behandelt sondern hat sich abgenutzt. 4.7. greift also nicht. Der OSR kann nur feststellen ob der sehr glatt ist oder nicht abert nicht ob er behandelt wurde oder abgespielt. Und wie die Gerichtsbarkeit im WTTV ja gesagt hat kann man einem Spieler auch nicht zumuten selber festzustellen ab wann der zu glatt ist, weil es kein offizielles Messgerät (in der Halle) gibt. also muss hier ein OSR anwesend sein der vor dem Spiel sagt der ist zu glatt (wie auch immer er das dann feststellen will). Alles sehr konfus. Trotzdem bleibt es dabei. Entweder ich nehme Regel A2 ernst und dann darf man eben keine inoffiziellen tests mehr machen und darunter würde so ein "Reibetest" fallen oder man kann die Regel gleich vergessen wenn ein OSR auch ohne offiziellen Test durch Gefühl riechen oder sonstiges in eigenem Ermessen tests durchführen kann. Wenn das gewollt ist ok bitte sehr, aber dann kann man den Passus A2 streichen weil er dann mit dem Ermessen des OSR immer umgeangen werden kann.
Also von mir aus kann man am Karnevals WE auch spielen allerdings ist hier auch keine Karnevalshochburg. Denke am Karnevals WE (und ja auch in der Woche davor bei Wochenspieltagen) wirste in Köln oder Ddorf auch massive Probleme haben Spiele auszutragen.
Mit dem Ferienanfangs WE haste das problem auch mit den Wochenspieltagen. die sind bei nem Anfangs WE noch in der Schulwoche. Bei einem Ferienend WE wäre das noch schlimmer. Ist jetzt allerdings auch nicht mehr ganz so schlimm, weil man ja nch hinten legen darf. Man kann eionfach diese Tage mit Ferienanfang usw nicht ganz außen vor lassen, weil man alle Termine braucht, da auch noch andere veranstaltungen berücksichtigt werden müseen (KM Ranglisten Pokal Aufstiegsspiele usw)
ob eine solche Ausnahmegenehmigung eine Verordnung ist...da müßte man mal nen "Verwaltungsexperten" im WTTV fragen. Würde eher sagen nein. In meinem beispiel: wenn der Kreis beschließen wpürde Hallen ab 3 Meter sind generell ok dann würde ich sagen ja ne Anordnung die der Zustimmung bedarf. aber bei solchen Ausnahmegenehmigungen würd ich aus dem bauch sagen nein.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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