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Laut Wettspielordnung ist die Spielstärke entscheidend für die Aufstellung, für die Spielstärke wird als Grundlage die LZ herangezogen. Grundlage heißt nicht einzig und allein, sondern bietet Ermessensspielraum.
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Ich darf Dich ergänzen: Die Kriterien sind für den KL "bindend" und er kann in "begründeten Ausnahmefällen" von seinem "Entscheidungsrecht Gebrauch machen".
Ich kenne die genaue Situation hier jetzt nicht, Marco Grohmann ist mir aber zumindest ein Begriff.
Der KL der Hessenliga ist gleichzeitig auch der der Schüler-Hessenliga, und wir haben bereits eine ähnliche Diskussion wegen zwei Spielern aus unserer zweiten Schüler darüber geführt. Allerdings ohne Erfolg.
Es ist nunmal so, dass wir KL uns entlang den Formulierungen der WSO bewegen (müssen), der eine ist strenger, der andere weniger streng. Letzterer Fall führt regelmäßig zu langen Diskussionen innerhalb der Funktionäre mit manchmal erheblichen Differenzen untereinander, manchmal eben auch zu Korrekturen durch den HTTV. Natürlich muss aber auch Klassenunterschiede bei den LZ berücksichtigen.
Leider ist die Lesart der WSO bei jedem etwas anders. Aber dass die Formulierungen nicht immer allzu eindeutig sind, ist ja nichts Neues.
Ich würde ebenfalls den Kontakt zum KL der Hessenliga suchen, vermute aber dass dies wenig Aussicht auf Erfolg haben wird (siehe meinen geschilderten Fall). Zumal er zwei SPV rückgängig machen müsste um das "Z" zu eliminieren.
Übrigens gelten die SPV nur für ein Jahr. (nächste Saison könnte man also frühestens wieder aufsteigen)