Zitat:
Zitat von Fastest115
UND UM MAL WIEDER ZUM THEMA DEN BOGEN ZU KRIEGEN:
Da wird eine neue Regel A2 erlassen die klar sagt das nur ITTF zugelassene Tests zum nichtzulassen eines Schlägers führen kann und schon kommt der Bogen wieder áuf die GLN:
Jetzt könnte man ja sagen wenn man so auf die Einhaltung von Regeln pocht soll doch diese Regel wie alle anderen auch eingehalten werden. Ergo keine Reibeoder Schnüffeltests oder ähnliches die nicht von der ITTF zugelassen sind.
Warum wurde diese Regel überhaupt im WTTV eingeführt:
Ich sage man wollte genau das erreichen was Noppenzar sagt: Einheitlichkeit!!!!
Alle anderen verbände scheinen ja jetzt schon nur ITTF genehmigte Tests mit ITTF genehmigten Geräten Listen usw durchzuführen: nur hier im WTTV machte man es anders??? Vieleicht gab es ja druck von DTTB und da man nicht hoffen konnte das alle nderen Verbände sich dem WTTV modell anschließen hat man sich als einziger anders handelner mit der neuen Regel dem Rest des DTTB (und der ITTF) angepasst.
Noch besser wäre natürlich ne Liste für die OSR in der steht Folgende X tests darf man durchführen (beschreibung des Tests und welche Regel man damit überprüft auf einhaltung) und alle dazugehörigen zulässigen Testgeräte (enez oder Nachfolger 0815, Noppenpad 4711, Belaglupe von Firma XY usw)
Dann kann wie Noppenzar sagt jeder diese tests durchführen und die Entscheidungen bzw zu erwartenden Entscheidungen der SR nachvollziehen bzw vorhersagen.
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Hier mal der entscheidende Satz in der WO:
A 2 Spielregeln
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts anderes geregelt ist.
Den Teil A der internationalen Tischtennisregel habe ich ja nun schon oft genung zitiert, aber ich mache das gern nochmal
4.7 Das Belagmaterial muss ohne irgendeine physikalische,
chemische oder sonstige Behandlung verwendet werden.
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Damit sollte sich jede Diskussion erübrigt haben.
Um den Teil 4.7 kontrollieren zu können braucht es Testgeräte. Dazu ist der Teil in der WO A2 aufgenommen worden:
Bei allen Veranstaltungen können Schlägerkontrollen durchgeführt werden. Die Tests dürfen nur mit ITTF‐anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter bzw. geprüfte Schlägerkontrolleure vorgenommen werden. Sie können vor einem Spiel vorgenommen werden.
Um zu erkennen, dass ein Noppenbelag, über den ein Ball gleitet wie ein Schlittschuhläufer übers Eis, nicht den Regeln entspricht, braucht es kein Testgerät. Das erkennt man ganz objektiv mit einfachen Mitteln.
Was ist daran auszusetzen? Warum sollte man eine so eindeutige Regelung, die durch ganz einfache Mittel zweifelsfrei festgestellt werden kann jetzt unnötig kompliziert machen?
Das kann wirklich jeder erkennen. Ohne vorhandenen Schiedsrichter. Von der 3.KK an .
Was willst du eigentlich erreichen? Das nun bei allen Spielen wo weder Schiedsrichter noch Testgerät vorhanden ist ab nun jeder ehemaliger glatte Noppenspieler von nun an wieder ganz ungehindert regelwidrig manipulieren kann?
Sorry, aber die nicht nachvollziehbare Rumhackerei auf den WTTV finde ich, all den ehrenamtlich tätigen Menschen gegenüber unangemessen und im höchsten Maße respektlos.