@ Dennis
Tatsächlich? Dann bist Du aber nicht auf dem neuesten Stand. Gem. §359 StGB (Unsportliches Verhalten), eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens beim Tischtennis vom 1.12.2000, BGBl. I 2023, wird unsportliches Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Und "Aufschlag nicht annehmen" ist gem Abs. 2 Nr. 3 sogar ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Unsportlichkeit. Hier ist die Höchststrafe drei Jahre!
In der neuen Schönfelder-Nachlieferung ist es aber drin.