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Alt 11.01.2001, 11:38
Ryker Ryker ist offline
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@ Dennis

Tatsächlich? Dann bist Du aber nicht auf dem neuesten Stand. Gem. §359 StGB (Unsportliches Verhalten), eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens beim Tischtennis vom 1.12.2000, BGBl. I 2023, wird unsportliches Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Und "Aufschlag nicht annehmen" ist gem Abs. 2 Nr. 3 sogar ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Unsportlichkeit. Hier ist die Höchststrafe drei Jahre!

In der neuen Schönfelder-Nachlieferung ist es aber drin.
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Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.)
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