Zitat:
Zitat von Tacco
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich den Änderungsantrag gestellt die Gebühr auf 0,- Euro festzulegen. Demnach existiert eine
Otti, kannst du das noch bestätigen?
|
Eine auf 0,- Euro festgesetzte Gebühr, bedeutet, dass (zumindest zur Zeit) keine verlangt werden kann, und dann darf wegen Verletzung von Punkt (2)
kein Jugendlicher eine Spielberechtigung erhalten. Soweit logisch. Aber was machen dann die ganzen Jugendlichen illegalerweise in den Aufstellungen? Also am besten gegen Jugendliche prinzipiell erstmal nur unter Protest antreten, bis da das letzte Wort gesprochen ist! Ich sehe da schon dutzende von Kampflos-Wertungen wegen fehlender Spielberechtigungen vor meinem inneren Auge...