Zitat:
Zitat von long_pips
Wenn man folgende Regel „eng“ auslegt ist es nicht erlaubt! Allerdings ist es schwer nachzuweisen, das du wirklich nur mit der „Kantenbandseite“ , ohne etwas den Belag an der „Kante“ zu berühren, triffst.
4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite
des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem
Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke
einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder
mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder
nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff
höchstens 4 mm) bedeckt sein.
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Aber wie schon geschrieben zählt ja der Schläger sozusagen bis zum Handgelenk der Schlaghand. Ich denke, was mit 4.3 ausgedrückt werden soll ist einfach nur die Tatsache, wie das Schlägerblatt beschaffen sein muss.