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Zitat von Friessling
Backhand99 hat recht Manuel. Du solltest die WO in E 6.4 nachlesen, dann wirst Du erkennen, dass wir, eine Regelung geschaffen haben, die euer Problem löst.
Ist zwar keine "doppelte Spielberechtigung" im eigentlichen Sinn, aber eine Spielberechtigung, mit der der Jugendliche in der laufenden Saison bei den Herren spielen kann.
Du darfst diese Spielberechtigung auch jetzt noch beantragen. Auf unserer Homepage gibt es hierfür ein Formular. Ich kann nur hoffen, dass ihr den Jungen jetzt nicht schon weggeschickt habt. Dies wäre fatal, da es aus Unkenntnis der WO geschehen wäre.
Warum ruft ihr mich nicht einfach an oder schickt mir ein E-Mail? Ich biete dies doch immer an. Ich habe noch keinen gebissen und gebe immer umgehend Antworten, mit denen man etwas anfangen kann.
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Ich glaube, das lag nicht nur an der Unkenntnis der Wettspielordnung. Das liegt einfach auch daran, dass die jetzige Regelung, eine doppelte Spielberechtigung zu beantragen und den bzw. die Jugendlichen
nur bei den Herren spielen zu lassen für einen "normal denkenden" Menschen einfach nicht ganz logisch erscheint. Man braucht ein wenig Zeit um das zu verstehen. Ich gebe zu, bei mir war das auch so. Wenn man dann die Logik in der Unlogik verstanden hat, geht´s.
Es funktioniert aber so. Wir haben mit der gleichen Begründung für 2 Jugendliche, die jetzt bei den Herren spielen, die Spielberechtigung erhalten.
Neben der Auskunftsadresse Friessling funktioniert auch das Auskunftsbüro Fabian super!