Zitat:
Zitat von Porthos
Trotz intensiven Suchens bin ich nicht fündig geworden (Schande über mich). Jedenfalls hat erst kürzlich ein Sportgericht des Bayerischen Tischtennis-Verbandes das Verweigern des Handschlags als Unsportlichkeit bewertet und es - zusammen mit anderen Vergehen wie Bande-Umtreten, Beleidigungen - mit einer Spielersperre geahndet:
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Ich habe mal das fett markiert, was ich als besonders wichtig erachte: Den Zusammenhang. Regeltechnisch ist Handschlag nicht gefordert. Als Usus in allen deutschen Ligen hingegen schon weshalb man es durchaus als Unsportlichkeit betrachten kann - aber m.E. nicht immer.
Ich kann mir genügend Situationen vorstellen, in denen ich einen nicht erfolgten Handschlag nicht ahnden wollen würde: Frustrierte Niederlage nach 9:2 Führung und schnelles Abdampfen (besser als noch schnell ein paar Banden umzutreten - der Handschlag wird vermutlich nach der Beruhigung kommen); Krankheit (hey... während der ach so gewaltigen Schweinegrippeepidemie wurde aktiv von Handschlag o.ä. beim Sport abgeraten... dann kann man es dem Spieler nicht vorwerfen); einfach Vergessen im Jubel (kommt vor, auch bei Final-Siegen auf hoher Ebene wo sich der Sieger nach hartem Kampf erstmal im Jubel den Journalisten präsentiert; der Handschlag wird meist nachgeholt) und dergleichen mehr; totale Aufgelöstheit (bei jungen Spielern) usw.
Wie gesagt: IM ZUSAMMENHANG sollte man das Verhalten sehen. Ein "Ne, dem [fakultative Beleidigung hier einfügen] geb ich nicht die Hand [fakultative Begründung hier einfügen]." Insbesondere im Zusammenhang mit anderweitigen Austicken (noch mal schnell n Tritt gegen die Bande und den Tisch, ein gegen die Wand geworfener Schläger) sind dann auch gleich mehrere Verwarnungen drin. Aber eben immer im Zusammenhang.
Im verlinkten Beispiel zeigt das gesamte Verhalten und der Kommentar eine absolute Uneinsichtigkeit, dass all dies "normal" sei. Mit einer ernst gemeinten Entschuldigung und Einsicht hätte das noch weniger Strafe gegeben - das wird ja auch aus der Begründung deutlich (Ja, das Sportgericht verweist auf § 71 RVStO wegen Unsportlichkeit und das ist in diesem Zusammenhang sicher auch richtig.)
P.S.: Die Begründung "schmutzige Hände" wäre wohl genau so eine Begründung die ich als gezielt unsportlich/beleidigend auslegen würde (wobei selbst hier der Ton die Musik machen kann) - anders eben wiederum "Ich hab Angst vor der Schweinegrippe, die gerade umgeht". Also, mit "das Abwischen am Tisch macht die Hände dreckig" kannst du mich nicht überzeugen. Nicht einmal ansatzweise. Das Abschweißen dort mag man als nicht supertoll bewerten, Usus ist es aber auch und ich habe noch nie irgendwo eine Aweisung gehört, dass das zu unterbinden sei.