Ich denke auch, dass es in dem geschilderten Fall mehr auf die Begleitumstände und anderen Vergehen ankam. Um aus dem Urteil zu zitieren:
Zitat:
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Im Spiel von X zeigte, nach einem Punktverlust im 4. Satz, der Spieler X seinem Gegner den „Stinkefinger“ und die 2. Bezirksliga wurde als „armselige Liga“ bezeichnet. Nach dem Spiel verweigerte Spieler X den Handschlag und trat mehrere Banden um. Darüber hinaus wurde die gegnerische Mannschaft als „hässliche Gratler“ beleidigt.
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(Hervorhebungen von mir)
Ich denke gegen diese Punkte fällt das "den Handschlag verweigern" eher unter den Tisch, auch wenn es im Urteil explizit bezeichnet wird:
Zitat:
[...] stellt wegen der Beleidigungen [...] ein Vergehen nach § 75 RVStO (Beleidigung von Spieler....) dar.
Dieses Vergehen sieht eine Spielersperre von bis zu 12 Monaten oder eine
Geldstrafe vor.
Das Umtreten der Banden und die Versagung des Handschlags erfüllt den Tatbestand des § 71 RVStO (unsportliches Verhalten). Dieses Vergehen sieht eine Sperre von bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe als Strafandrohung vor.
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Spielen wir doch mal "was wäre wenn": wie hätte ein OSR reagieren können?
Verweigern des Handschlags - vielleicht ein missbilligender Blick und höchstens einige mahnende Worte
Banden umtreten - gelbe Karte
Stinkefinger - rote Karte (wenn man milde ist erstmal nur für das eine Spiel, kann aber auch schon für den ganzen Mannschaftskampf gelten)
Beleidigungen der anderen Mannschaft - rote Karte, spätestens jetzt für den gesamten Mannschaftskampf
Dies einfach meine Einschätzung als Abschätzung wo das Verweigern des Handschlags auf der Skala der Unsportlichkeit in meinen Augen einzuordnen ist.