Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden
Zu diesem Thema lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom September 2009.
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Ebenso lohnt sich ein Blick in die Tischtennis vom Juni 2010. Dort wird diese Aussage durch Michael Zwipp revidiert. Hier eine Stellungnahme des TTVWH-SR-Ausschusses entnommen aus dem TTVWH-SR-Newsletter 02/2010 (steht leider nicht online, die Tischtennis 06/2010 liegt mir selbst nicht vor):
Zitat:
Reinigung von Schlägerbelägen
Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt. Falls mit der "Reinigung" des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln angestrebt wird, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt. Die Internationalen Tischtennis-Regeln B 4.2.4 schreiben vor, dass "die Spieler ihre Schläger in den Pausen auf dem Tisch liegen lassen, sofern ihnen der Schiedsrichter nicht etwas anderes erlaubt". Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde.
Gerne verweisen wir hier auf das Schiedsrichter 1 x 1 von Hans Giesecke, der eine Reinigung des Schlägers in den Satzpausen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr gemäß A 4.7 und B 4.2.2 als nicht zulässig bewertet. Dieser Meinung schließt sich das Ressort Schiedsrichter an. Dies
ist auch in der Zeitschrift Tischtennis, Ausgabe Juni 2010 von Michael Zwipp (Ressortleiter Schiedsrichter DTTB) so erläutert worden.
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Damit ist die Interpretation von September 2009 in meinen Augen obsolet.