Zitat:
Zitat von Eddies Amigos
Genau da hast du etwas wichtiges ausgelassen: Gestattet ist dem Nutzer ausschließlich die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing. Das heißt nichts anderes als: Du darfst die Inhalte insofern kopieren, dass du dir über den Browser die Videos ansiehst. In diesem Falle werden temporär Kopien genau dieser Medien erstellt, so dass du das Video auch tatsächlich anschauen kannst. Sobald du die Seite neu lädst oder auf eine andere wechselst, werden besagte Daten wieder gelöscht. Das ist mit der Zeile gemeint. Ob das mit dem eigenen Gebrauch jetzt soweit ausgedehnt ist, dass man es tatsächlich auf seiner Platte abspeichern kann, ist fraglich, da muss man nen Juristen Fragen, diese armen Menschen wissen genau wie das gemeint ist
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ja genau das ist das eine und dann kommt ein SOWIE...und da steht das man es auch dauerhaft speichern darf. das sind 2 verschiedene Dinge also quasi eine aufzählung. Macht auch nur so Sinn. Denn wenn es so wäre wie du sagst das es nur temporär geschieht im Browser wo ist dann die extra erlaubte DAUERHAFTE Speicherung bei dem Prozess.
Ergo handelt es sich um 2 Vorgänge die erlaubt sind.
Temporäre Browsingnutzung (mit Einschränkung nicht wirtschaftlich )
Dauerhafte Speicherung für eigenbedarf