Zitat:
Zitat von Pinguin
Zitat:
|
Also, es spricht nichts dagegen, dass man sein Reinigungszeug genauso wie sein Handtuch in die Box mitnehmen darf.
|
Doch, spricht es. Schließlich gibt es "Behälter für Ball und Handtuch", aber kein "Behälter für Schlägerreinigungszeug". Ich seh das analog zu Trinkflaschen, die in der Box auch nichts verloren haben (Gefahr des Auslaufens, Verletzungsgefahr - v.a. bei Glasflaschen).
|
Das ist wohl die letzte Bastion der Reinigungsgegner.
Man könnte diesen Gedanken auch weiter "ad absurdum" führen. Es gibt keinen "Behälter für Taschentuch", dann hat ein Taschentuch in der Box nichts verloren. Der Spieler soll sich gefälligst die Nase mit seinem Trikot oder seinem Handtuch putzen. Ja, und es gibt keinen "Behälter für Brillenputztuch", dann hat auch ein Brillenputztuch in der Box nichts verloren.
Die Regel 2.3.2 beschreibt gar nicht, was der Spieler in die Box mitnehmen darf und was nicht. Jedenfalls verbietet diese Regel dem Spieler nicht, etwas in seiner Hosentasche zu haben, z.B. ein kleines Fläschchen mit Reinigungsmittel und ein kleines Schwämmchen. Und es gibt auch kein Verbot diese Sachen in den Satzpausen in der Box zu nutzen.