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Hallo Leute,
kann man denn nicht mal eine Woche Urlaub machen, ohne dass eine Diskussion vollkommen aus dem Ruder läuft.
@ Dennis
Vielleicht hab‘ ich ja den Witz nicht kapiert. Solltest du aber wirklich der Ansicht sein, in meiner Frage sei es darum gegangen, „Rückschlagverweigerer“ zivil- oder strafrechtlich zu belangen, so graut mir schon vor dem Tag, an dem Juristen wie du auf die Menschheit losgelassen werden.
Selbstverständlich ging es um Strafen im Sinne unserer Spielregeln und da vermisse ich – trotz Rykers nettem StGB-Update - immer noch eine vernünftige Auskunft. Also noch mal ganz einfach: Kann man sich alles erlauben? Nächstens spuckt man nach verschlagenen Bällen auf die Platte oder pupt zur Begrüßung?
Ich denke, abgesehen von dem „Ballannahmeverweigerer“, beispielsweise an Akteure,
die über Spezialbrillen verfügen, mit deren Hilfe sie todsicher und unwiderlegbar und im Gegensatz zum Rest aller Anwesenden Bälle an Netz- und Plattenkanten sehen (oder auch nicht),
die sich nach einer Ballonabwehr demonstrativ vom Tisch abwenden (hinsetzen, den Schläger weglegen) in der Hoffnung, der Gegner möge vielleicht doch Ball oder Platte verfehlen,
denen immer im Moment der Ausführung des gegnerischen Aufschlags einfällt, dass sie noch nicht bereit waren,
die unter schubweisem Alzheimer leiden und den Spielstand (oder die Aufschläger-Rückschläger-Reihenfolge im Doppel) durcheinanderbringen usw. usw.
Wo sind denn unsere Regelkundigen, die ansonsten abweichende Trikotfarbtöne durch massive Wände wahrnehmen können?
Hubert
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