Ein hübsches Detail ist auch, wie die Dickenmessung vorgenommen werden soll, insbesondere der Verweis auf Manipulation mit einer zu dicken Lackschicht zu Täuschungszwecken. Hmm, da war doch was? Richtig:
Zitat:
4.4 ... Der dem Griff am nächsten liegende Teil
des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf
unbedeckt oder mit einem beliebigen Material
belegt sein.
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Wie zum Beispiel einer richtig fetten Lackschicht, einem VOC-Klumpen oder einem 5 mm dicken Holzklötzchen.
Da sehe ich wirklich wieder das Problem, dass in der Praxis eine Durchführungsbestimmung eines Tests Vorrang vor einer feststehenden Regel bekommen soll. ("Klar, stimmt, laut Regeln darfste da alles raufkleben. Aber wenn Du das machst, wollen wir zufällig genau an der Stelle messen - dann haste Pech gehabt und Dein regelgerechter Schläger wird aus dem Verkehr gezogen, weil wir nicht ordentlich messen können!")