Zitat:
Zitat von Mighty
Erlaubt ist 4,0.
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Wobei die Angabe heißt "gerundet auf eine Nachkommastelle muss der Messwert maximal 4,0 betragen". Das heißt alles von 3,95 mm bis 4,04 mm gilt als "4,0 mm" (wobei bei der Belagdicke dies Untergrenze egal ist, da ja nur die Obergrenze zählt).
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Aber in der Praxis kommt es auf Präzision der Messinstrumente an. Wenn ein Messgerät nur 0,1mm-Skala hat, dann kann man nicht damit 4,07mm messen. Dann muss man unter 4,1mm akzeptieren. Mit präziseren Geräten ist es anders.
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Hier müssen wir auch zwischen analogen und digitalen Messgeräten unterscheiden. Zeigt ein digitales Messgerät nur eine Nachkommastelle an, rundet es im Prinzip schon intern, dann ist wirklich bei 4,0 mm Schluss. Auf einer analogen Anzeige (Strichlinienskala) kann man auch die Zwischenwerte noch abschätzen, insbesondere "liegt es unter oder über der Mitte". Kommt alles auf die Erfahrung des Messenden an, er muss halt wissen wie man eine Anzeige eines Wertes interpretiert.
Wenn man dieser Argumentation nicht folgt und man sich stur auf den Standpunkt "der Wert muss von der Skala abgelesen werden" ohne jegliches Interpolieren, dann führt dies zwangsläufig zu einer ganz einfachen Aussage: sobald die Anzeige über 4,0 mm ist (egal wie winzig-wenig), ist der Schläger nicht mehr zugelassen, da dann der (gemessene?) Wert über 4,0 mm liegt und damit über der Grenze liegt.