Danke!
Zitat:
2.5.10 Werbung auf der Spielkleidung ist beschränkt
auf
2.5.10.1 normales Warenzeichen, Symbol oder
Name des Herstellers in einer Gesamtfläche von
24 cm²;
2.5.10.2 bis zu sechs klar voneinander getrennte
Werbeflächen vorn, auf der Seite oder Schulter des
Trikots – jedoch höchstens vier auf der Vorderseite
– mit einer Gesamtfläche von 600 cm²;
2.5.10.3 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt
400 cm² auf der Rückseite des Trikots;
2.5.10.4 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt
120 cm², jedoch nur vorn oder an den Seiten von
Shorts oder Röckchen.
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Ist beim Trikot "Schulter" und "Seite" irgendwo näher definiert?