Zitat:
Zitat von Matthias1234
des Foto is bloß publicity (oder wie mans schreibt) , unterschreiben müssen die eltern sonst ist der Vertrag nicht rechtskräftig(Willenserklärungen von 7 jährigen sind nichtig) 
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Nein Kollege. Sie sind "schwebend unwirksam" -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit. Zumindest hier in Deutschland. 7-jährige sind beschränkt geschäftsfähig sogar hierzulande. Aber er lebt ja nicht in Deutschland.
Wirtschaftsrecht. Betriebswirtschaftslehre, Semester 1 :-D