Zitat:
Zitat von Naffy
Lese bitte auch du alle Informationen. Ich bin angehender Betriebswirt, nicht Jurist 
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Du schriebst was von Wirtschaftsrecht und etwas von Betriebswirtschaft. Wirtschaftsrechtler sind auch Juristen (wenn auch nicht unbdingt Volljuristen). Habe ich dann wohl etwas falsch ausgelegt.
@ Cheftrainer: Es geht rechtlich nicht um den tatsächlichen Vorteil, sondern um den rechtlichen. D.h. sobald er sich mit der Unterschrift zu einer Gegenleistung verpflichtet (und sei es nur Beläge von Stiga zu spielen) ist dies ein rechtlicher Nachteil und der Vertrag folglich schwebend unwirksam (deutsches Recht!)