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AW: Alles rund um www.ttvsa.de
Ich hab mir mal die Staffelleiterordnunng des TTVSA angesehen.
4. Disziplinarmaßnahmen
4.1 Die zuständigen Instanzen können Staffelleiter, denen Versäumnisse, Nichtbeachtung von Bestimmungen oder Unterlassungen nachgewiesen werden, disziplinarisch zur Verantwortung ziehen durch:
4.1.1 Ermahnung
4.1.2 Schriftliche Rüge
4.1.3 Beantragung einer Disziplinarmaßnahme
4.1.4 Abberufung
Nun stellt sich aber die Frage: Wer sind die zuständigen Instanzen?
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