Zitat:
Zitat von Fastest115
(was ist wenn man nen Jugendlichen in der Herrenmannschaft einsetzt, darf dann auf dem einen Trikot kein Alkohol sein?)
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Ich hoffe mal stark, auf allen euren Trikots ist kein Alkohol wenn ihr spielt - oder weicht ihr die vor dem Spiel in Bier ein?
WO F 2.1
[...]Darüber hinaus ist Werbung für alkoholische Getränke im Schüler- und Jugendspielbetrieb nicht erlaubt.
Für mein Verständnis nimmt ein Jugend-(Ersatz-)Spieler, der bei den Herren spielt, am
Aktivenspielbetrieb teil. Die Regel heißt ja nicht "... ist bei Schülern und Jugendlichen nicht erlaubt" sondern eben nur auf deren Spielbetrieb bezogen.
Hilfsweise kann ich hier nur die Ausführungsbestimmungen des TTVWH zitieren, in denen es noch expliziter verfasst ist, allerdings in dem Wissen, dass dieser Passus natürlich nicht bundesweit gilt:
WO-AB TTVWH F 2
Jugendliche, die an Wettkämpfen der Damen und Herren teilnehmen, sind den Erwachsenen gleichgestellt.
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In unteren Klassen (Unter OL) Kontrolle durch den OSR vor Ort oder bei Protest durch die Staffelleitung.
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Unterhalb der Oberliga wird meistens kein OSR anwesend sein, dann gibt es nur den Protestweg. Wenn einer anwesend ist, fällt Spielkleidung natürlich in allen Spielklassen in seine Zuständigkeit. Ich vermute mal Du hast genau das gemeint aber es war m.M. nach missverständlich formuliert.
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PS vereinsname, Spielername Spielernummer oder vereinswappen fallen nicht unter Werbung und können somit zusätzlich in beliebiger Größe angebracht werden ?!
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Nein, nicht in beliebiger Größe. Ich glaube ich bin bald soweit wirklich den ganzen Abschnitt F der WO zu zitieren (bzw. siehe
http://www.tischtennis.de/media/down...09_2010/wo.pdf)
WO DTTB F 2.3 Rückseite Hemd
2.3.1. Allgemeines
[...] Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses freigegeben [...] Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne
die Nummer selbst) zugelassen, die – wenn sie auf das Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist – unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen bis zu 10 cm hoch sein.
Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken
des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens, dessen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume 4 cm nicht überschreiten darf, gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder
des Namens des Vereins; oder
des Namens des Verbandes; und/oder
des Namens des Spielers freigegeben.
2.3.2 Sonderregelung in den Bundesligen
Im Spielbetrieb der BL gelten die unter 2.3.1 aufgeführten Bestimmungen für den Namenzug des Spielers anstelle der Rückennummer.
2.3.3 Unterhalb der Bundesligen
Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von 200 cm² beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn diese lediglich eine einzige Werbung aufweist. Die Namen müssen von der Werbung deutlich getrennt sein.
WO DTTB F 2.5 Herstellerzeichen
Auf Hemden und dem oberen Teil eines einteiligen Sportdresses sind höchstens zwei deutlich voneinander getrennte Herstellerzeichen, auf Shorts,
Röckchen und dem unteren Teil eines einteiligen Sportdresses ist höchstens ein Herstellerzeichen zulässig, wobei die maximale Größe jedes einzelnen
Zeichens 24 cm² nicht überschreiten darf.
WO DTTB F 2.6 Wappen
Außer der nach WO F 2.1 – F 2.4 erlaubten Werbung, den Herstellerzeichen und einer eventuellen Rückennummer darf die Spielkleidung auf ihrer Vorderseite oder dem Ärmel des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses insgesamt nur ein maximal 64 cm² großes Wappen des Vereins/Verbandes tragen.
... wobei ich letztlich tt-trommlers Intention einen Leseanreiz zu geben auch nicht so schlecht finde

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