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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Das finde ich, ehrlich gesagt, überhaupt nicht logisch, dass ENEZ nur anschlagen kann, wenn miniRAE sowieso anschlägt, weil miniRAE auf dem Belag misst und ENEZ (entgegen seinem eigentlichen Bestimmungszweck) den ganzen Schläger in einer Kammer. Wenn zum Beispiel der Griff fett mit VOC bestrichen sein sollte, was nicht verboten ist, müsste ENEZ anschlagen, miniRAE müsste eigentlich feststellen, dass direkt auf dem Belag die VOC-Konzentration niedriger ist, als in der vom Griff VOC-geschwängerten Umgebungsluft, mit der ja laut Errklärung des Verfahrens verglichen werden soll. Jedenfalls stelle ich mir das so in etwa vor, vielleicht gibt es ja noch bessere Beispiele.
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