Zitat:
Zitat von Chris_tt
Du schriebst was von Wirtschaftsrecht und etwas von Betriebswirtschaft. Wirtschaftsrechtler sind auch Juristen (wenn auch nicht unbdingt Volljuristen). Habe ich dann wohl etwas falsch ausgelegt.
@ Cheftrainer: Es geht rechtlich nicht um den tatsächlichen Vorteil, sondern um den rechtlichen. D.h. sobald er sich mit der Unterschrift zu einer Gegenleistung verpflichtet (und sei es nur Beläge von Stiga zu spielen) ist dies ein rechtlicher Nachteil und der Vertrag folglich schwebend unwirksam (deutsches Recht!)
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1. Wirtschaftsrechtler sind (wie du sagst) im Prinzip keine richtigen Juristen. Vor Gericht dürfen sie ja nicht ihre Firmen verteidigen wie es richtige Anwälte tun. In meinen Augen ein unnützer Bastard aus für sich selbst sinnvollen Studiengängen.
2. Jeder Betriebswirt muss (zu meinem Leidwesen) ein gewisses Verständnis von Wirtschaftsrecht haben. Ist bei mir also ein Fach :-(
Jep deine Ausführung stimmt.