Zitat:
Zitat von ttins
Hmmm... meinst du die Frage in der Form: man "darf" morden, dafür aber vom Gesetz aufgrund Menschenrechte nicht zum Tode verurtei,t werden?
Hierauf ein meinem Kenntnisstand nach ein: ja
Läuft (zumindest hier in Deutschland) wohl auch irgendwie auf das bekannte "Die Würde des Menschen ist unantastbar." hinaus
|
Nein, das glaube ich nicht. Erstens, verstößt das Prinzip der angemessener Bestrafung nicht gegen "Die Würde des Menschen" und zweitens, sogar der Tod eines vollkommen unschuldigen Menschen ist offensichtlich mit dem "Die Würde des Menschen ist unantastbar" vollkommen vereinbar, Beispiel - eigene Soldaten in Militäreinsetzen.
Also, liegen die Gründe für Verzicht auf die Todesstrafe wohl wo anders.