Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Auf gar keiner!
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Laut WO Abschnitt G1 (Allgemeines) gilt:
"Das Antreten zum Meisterschaftsspiel ist oberstes Gesetz. Spielabsagen oder Spielverzicht bei Meisterschaftsspielen sind unzulässig. Verstöße hiergegen müssen von den Staffelleitungen unnachsichtig geahndet werden (vgl. Punkt A 17.1)."
Dieser Abschnitt stellt m.E. sehr wohl eine Grundlage für die getroffenen Entscheidungen dar. Der Versuch, diese Regel durch kollektives Abschenken zu umgehen, um eine Ordnungsstrafe wg. Nichtantretens zu vermeiden, muss wie geschehen geahndet werden, auch schon um Nachahmungen zu verhindern.
Andererseits sei die Frage erlaubt: Wieso soll man eigentlich ein Spiel nicht regulär absagen können, ohne eine Ordnungsstrafe zu kassieren? Die Alternative sieht in der Regel doch so aus, dass entweder eine Mannschaft von Ersatzspielern, meist ergänzt durch Jugendliche sich eine 0:9-Klatsche abholt, oder sich der Verein das Nichtantreten "leistet", also die Ordnungsstrafe in Kauf nimmt. Eine reguläre Absage wäre in diesen Fällen für alle Beteiligten die bessere Lösung.
Damit keine Mißverständnisse aufkommen. Ich halte die Entscheidung wg. oben genanntem Passus der WO für korrekt. Ich halte diesen Passus aber ebenso für nicht mehr zeitgemäß.