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AW: Dopingverdacht bei Dima Ovtcharov
Ein Profisportler akzeptiert durch seine Zugehörigkeit zu einem Verband die Bestimmungen der NADA/WADA - es steht ihm vollkommen frei, sich diesen Bestimmungen zu unterwerfen oder sich einen Beruf zu suchen, bei dem er das nicht tun muss. Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe, erkläre ich mich genauso mit allen Rechten/Pflichten eines Arbeitgebers einverstanden - unterschreibe ich einen Mietvertrag, akzeptiere ich damit auch die Hausordnung usw.
Es steht also jedem vollkommen frei, wie er sich entscheidet - entscheidet er sich für eine Karriere als Profisportler, erklärt er sich mit diesem Schritt bereit, sich den Anti-Dopingbestimmungen zu unterwerfen - die da lauten: findet man etwas in meinem Blut/Urin, bin ich schuldig - egal ob wissentlich oder unwissentlich.
Was heißt denn, jemand ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist? Fakt ist, ein Profisportler hat sich mit der Unterschrift seines Arbeitsvertrags dazu verpflichtet, den Bestimmungen der NADA zu folgen. Fakt ist auch, dass mit positiver A- und B-Probe ein Verstoß dieser Auflagen nachgewiesen wurde. Aus meiner Sicht ist die Beweislast an dieser Stelle erfüllt und nicht - wie hier mehrfach geschrieben - eine Annahme zu treffen, dass jemand vielleicht trotzdem unschuldig ist. Das widerspricht meinem Verständnis nach keinem Prinzip unseres Rechtsstaates sondern orientiert sich an genau dem Prinzip, was auch in der allgemeinen Rechtsprechung Anwendung findet.
Und was heißt hier: 2 Jahre Sperre wegen einem Schnitzel? Wenn ich besoffen Auto fahre, ist mein Führerscheint eventuell auch einige Monate wegen einem Glas Wodka weg.
Ob Ovtcharov unschuldig ist oder nicht, kann und will ich auch nicht beurteilen. Aber einige Bemerkungen hier, dass dieses System bei Dopingkontrollen vollkommen inakzeptabel oder gar illegal ist, sind meiner Meinung nach unangebracht - zumal noch niemand auch nur ansatzweise eine bessere Alternative aufzeigen konnte.
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