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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Eine Anpassung der Regel könnte m.E. so aussehen:
1. Spiele können auf Bezirksebene mit entsprechendem Vorlauf, so dass alle Beteiligten darauf reagieren können, straffrei abgesagt werden.
2. Die absagende Mannschaft verliert im Rückspiel gegen denselben Gegner ggf. das Heimrecht; sollte es sich um das Rückspiel handeln, hat der Gegner das Recht auf Fahrtkostenerstattung (die im Einzelfall sogar höher sein kann, als die Ordnungsstrafe - wird aber i.d.R. nicht eingefordert).
3. Das Absagen eines Spiels wird ansonsten gewertet wie Nichtantreten, d.h. beim 3. Nichtantreten innerhalb einer Saison wird die Mannschaft gestrichen.
4. Im Jugendbereich sollte das noch viel liberaler gehandhabt werden. Es kann nicht sein, dass Vereine, die viel Jugendarbeit betreiben aufgrund der "Unzuverlässigkeit" der jugendlichen Aktiven dafür noch bestraft werden. In dem Bereich würde ich Strafen wg. nicht vollständigem Antretens, Nichtantretens, Rückzug von Mannschaften reduzieren bzw. streichen.
5. Eine weitere Idee wäre die Einführung eines Startgelds für Mannschaften auf jeder Ebene (Kreis, Bezirk etc.) und die gleichzeitige Abschaffung etlicher Ordnungsstrafen wg. eben genannter Delikte. Bei manchem Rundschreiben nimmt das Kapitel mit der Aufzählung der Ordnungsstrafen mehr Raum ein, als der Rest des Rundschreibens (soviel zur Disziplinierung der Vereine). Auf diese Weise würde der Verwaltungsaufwand erheblich gemindert und den Vereinen eine gewisse Flexibilität bei der Saisonplanung gegeben.
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Mark Twain: „Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme. Und wenn ich mir Geld dafür borgen muss!“
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