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AW: Abgaben bei Profisportlern
Einkünfte, die sie aus der Tätigkeit als Angestellte eines Vereins beziehen, sind selbstverständlich genauso steuer- und sozialversicherungspflichtig wie die Einkünfte eines Busfahrers.
Was sie darüber hinaus an Einkünften erzielen (Werbeeinnahmen, Preisgelder bei Turnieren etc.) ist zwar sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig nach § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit).
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)
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