Zitat:
Zitat von Pfälzer
Einkünfte, die sie aus der Tätigkeit als Angestellte eines Vereins beziehen, sind selbstverständlich genauso steuer- und sozialversicherungspflichtig wie die Einkünfte eines Busfahrers.
Was sie darüber hinaus an Einkünften erzielen (Werbeeinnahmen, Preisgelder bei Turnieren etc.) ist zwar sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig nach § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit).
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Das ist die Theorie! Praktisch gibt es Handgelder und Geldwerte Vorteile, die am Finanzamt vorbei gehen. Ich sage mal, dass dies vielleicht bei 50% aller Spieler so ist.