Zitat:
Zitat von nopppe
DA gebe ich dir recht.
Allerdings wird es andere geben die auf die selbe idee kommen. Denn wenn es keine Konsequenzen hat ist es ja egal. Sollte ein Protest nur vor dem Spiel möglich sein, dann wechselt man halt , sollte mal einer drauf gucken . und wenn nicht spielt man halt mit der guten alten gln.
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Anhang 4 (Auslegungen des Sportausschusses des WTTV): "Der Schläger eines Spielers muss spätestens vor Beginn eines Einzel - oder Doppelspiels beanstandet werden. Später vorgetragene Einwände bleiben für das laufende Einzel oder Doppel auch dann ohne Folgen, wenn die Beanstandung zu Recht erfolgt." Das heißt, selbst wenn jemand beim Stand von 1:0 im ersten Satz reklamiert, darf der "schuldige" Spieler sein Spiel mit dem nicht erlaubten Schläger zu Ende spielen.
Anders sieht es aus, wenn ein OSR eingesetzt ist. Bei Kontrollen vor dem Spiel darf ein Spieler mit einem nicht zulässigen Schläger wie auch bei Kontrollen ohne OSR einen Ersatzschläger benutzen. Ein OSR darf aber auch nach dem Spiel Kontrollen durchführen; entspricht dabei ein benutzter Schläger nicht den Bestimmungen, wird das Einzel des betreffenden Spielers als verloren gewertet.
Punkt 7.1 der WO: "Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler ... oder mit nicht zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen." Also auch hiernach muss die Beanstandung vorher erfolgen; der Gegner muss die Chance haben, Abhilfe zu schaffen.
PS. Wie "Noppe" halte ich diese Festlegungen für schlecht. Jeder kann versuchen, mit einem nicht zulässigen Schläger zu spielen; wenn das entdeckt wird, nimmt er einen anderen Schläger.
Gruss Hdd